Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe und die uns vorgeschriebene Einhaltung des Hygienekonzeptes zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten von mindestens 2 m ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen neuen Ausweis, auf dem sie ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen sie einen Bekannten, der mit ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird ihnen erstattet, wenn Sie uns bis sonntags abends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme zukommen lassen haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen ihre Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung für die darauffolgende Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € je Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände der ev. Kirchengemeinde ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu gefährden.
  7. Bitte überreichen sie uns unaufgefordert bei Ablauf ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es momentan nicht anders möglich eine Lebensmittelausgabe nach den geltenden Hygienevorschriften der ev. Kirchengemeinde durchzuführen und wir bitten daher um ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe:

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Lebensmittelausgabe

Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.

  1. Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
  2. Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
  3. Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
  4. Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
  5. Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
  6. Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
  7. Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.

Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe  durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.